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Ruf retten, Recht durchsetzen
Wir löschen negative Google-Bewertungen für Ihr Unternehmen
Kostenlose Vorprüfung
Schnelles Tätigwerden
Hohe Erfolgsquote
Auseinandersetzung mit Google & Bewertenden inklusive
Hier anfragen & Bewertung prüfen lassen
ablauf
Wie helfen wir dir Google Bewertungen zu löschen?
01
Prüfung & Strategie
Wir analysieren die negative Bewertung und prüfen, ob sie gegen rechtliche Vorschriften verstößt, z. B. wegen Verleumdung, Beleidigung, unwahrer Tatsachenbehauptungen oder Verstößen gegen Plattformrichtlinien. Unverbindlich und kostenlos!
Wir bewerten die Erfolgsaussichten und legen gemeinsam mit dir die nächsten Schritte fest.
02
Kontaktaufnahme mit Google
Liegen rechtliche oder inhaltliche Verstöße vor, fordern wir die Plattform gezielt zur Löschung der Bewertung auf – rechtlich fundiert und mit Nachdruck.
03
Verhandlungen & Löschung
In bestimmten Fällen sind weitere Verhandlungen mit Google oder dem/der Verfasser:in erforderlich. In diesem Fall nehmen wir Kontakt auf, um eine Klärung oder Rücknahme zu erreichen. Wenn keine weiteren Zweifel offen sind, folgt die erfolgreiche Löschung der Bewertung.
ANSPRUCH AUF LÖSCHUNG
Welche Bewertungen sind löschbar?
Negative Online-Bewertungen können deinem Unternehmen schaden – besonders dann, wenn sie ungerechtfertigt, beleidigend oder schlichtweg falsch sind. Mit unserer Rechtsdienstleistung unterstützen wir dich dabei, solche Bewertungen rechtssicher löschen zu lassen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Kommen dir diese Bewertungen bekannt vor?
Dann melde dich jetzt bei uns und lasse deine negativen Bewertungen unverbindlich und kostenfrei prüfen!
Wir kümmern uns um den gesamten Prozess – von der Kontaktaufnahme bis hin zur Löschung.
FAQ
Häuftig gestellte Fragen
Wann ist eine Bewertung rechtswidrig?
Eine Bewertung kann rechtswidrig sein, wenn sie falsche Tatsachenbehauptungen enthält, beleidigend, diffamierend oder ehrverletzend ist oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Dabei zu berücksichten ist, dass reine Meinungsäußerungen und subjektive Werturteile meist von der verfassungsrechtlichen Meinungsfreiheit geschützt sind. Außerdem können Bewertungen, die gegen die Richtlinien der Plattform verstößen, auch gelöscht werden.
Kann ich eine Bewertung löschen lassen, die nur negativ ist, aber keine falschen Angaben enthält?
Negative Bewertungen, die rein subjektive Meinungsäußerungen enthalten und keine rechtswidrigen Inhalte (wie falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen) aufweisen, können in der Regel nicht gelöscht werden. Meinungsfreiheit schützt solche Äußerungen. Eine Ausnahme stellen 1-Stern Bewertungen ohne Text dar. Diverse Gerichte haben bereits entschieden, dass eine negative 1-Stern Bewertung, die keinerlei Begründung enthält und womöglich auch anonym oder unter einem Pseudonym abgegeben wurde, einen Löschungsanspruch begründet. Es ist für den Bewerteten nicht möglich nachzuvollziehen, auf welchen Erfahrungen diese Negativbewertung beruht und ob diese konkrete Person jemals geschäftlichen Kontakt mit unserem Unternehmen hatte.
Wie hoch sind meine Erfolgsaussichten?
Die Erfolgsaussichten hängen von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Einerseits ist natürlich wichtig, dass der Löschungsanspruch selbst klar und eindeutig besteht. Wenn es sich um eine zweifelsfrei rechtswidrige Bewertung handelt, dann kommt es noch auf die Reaktion der Plattform an. In manchen Ausnahmefällen werden einige Bewertungen völlig willkürlich nicht gelöscht. In solchen Fällen wird das außergerichtliche Löschungsverfahren nochmal neu eröffnet oder das gerichtliche Verfahren angestrebt. In einigen Fällen melden sich die Verfassenden selbstständig bei der Plattform und nehmen Stellung zu ihrer eigenen Bewertungen. Anschließend ist der Plattformbetreiber dazu verpflichtet, die Sachlache zu überprüfen. Sollte der Plattformbetreiber die Stellungnahme des Verfassenden als plausibel und wahr einschätzen, kann die Löschung auf dieser Grundlage verweigert werden.
Wie läuft der Löschprozess genau ab?
Zunächst schauen wir uns die Bewertung ganz genau an und überprüfen sie. Dabei achten wir ganz genau darauf, ob wir sie als rechtswidrig einstufen oder ob aus anderen Gründen ein Löschungsanspruch besteht. Zudem schätzen wir die Erfolgsaussichten entsprechend unserer Erfahrungswerte ein. Anschließend nehmen wir Kontakt zum Mandanten auf und stellen ihm unsere Einschätzung vor und bieten einen Gesamtpreis für die Löschung an. Solltest du mehrere Bewertungen gleichzeitig angehen wollen, verringert dies unseren Arbeitsaufwand. Diese eingesparte Zeit berücksichtigen wir natürlich auch in unserer Preispolik, sodass du mit Staffelpreisen und Mengenrabatten rechnen darfst. Einzelne Bewertungen beginnen bei uns bei 99,00€ bzw. 149,00€ zzgl. 19% USt.
Wenn du mit unserem Angebot einverstanden bist und uns das Mandat erteilst, dann fertigen wir ein anwaltliches Schreiben an, welches den Plattformbetreiber zur Löschung der Bewertungen auffordert. Je nach Plattform reichen wir unser Schreiben entweder elektronisch per E-Mail oder per Formular/Löschantrag ein. Anschließend warten wir auf die Reaktion des Plattformbetreibers oder eventuell des Verfassers. Sollte eine weitere Stellungnahme oder Auseinandersetzung erforderlich sein, übernehmen wir auch diese für dich.
Keine Sorge: Du wirst immer auf dem Laufenden gehalten und hast volles Mitbestimmungsrecht!
Wie lange dauert es, bis eine Bewertung gelöscht wird?
Die Zeit bis zur erfolgreichen Löschung beträgt in der Regel 2-4 Wochen. In einigen Fällen kann die Bearbeitungszeit länger dauern, wenn der Plattformbetreiber eine zu hohe Arbeitsbelastung hat oder der Fall komplex ist. Unsere Erfahrung hat uns allerdings auch gezeigt, dass insbesondere große Betreiber – wie Google oder Amazon – sich manchmal gern etwas mehr Zeit mit der Löschung lassen. Bei gerichtlichen Schritten kann das Verfahren mehrere Monate und sogar bis zu einem Jahr dauern.
Welche Informationen oder Nachweise muss ich bereitstellen?
Für eine erfolgreiche Löschung reicht meistens ein plausibler Vortrag bezüglich der falschen Tatsachenbehauptung oder des wahrheitswidrigen oder unechten Erfahrungsberichts sowie eine detaillierte rechtliche Begründung des Löschungsanspruchs. Es ist allerdings dennoch wichtig, dass Kopien der Kundenkommunikation, etwaige Beweise oder Unternehmensinformationen bereitgehalten werden und zur Verfügung gestellt werden, sofern dies im Laufe des Löschungsverfahrens erforderlich werden sollte. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung müssen solche Unterlagen zwingen vorgelegt werden, um den entsprechenden Beweis zu führen.
Wie viel kostet die anwaltliche Unterstützung?
Da uns die Kostensicherheit und Transparenz wichtig sind, arbeiten wir im Falle der Plattform-Löschverfahren mit Pauschalpreisen. Die Kosten für Bewertungen, die keinen Text beinhalten, beginnen bei 99,00€ netto (pro Bewertung). Bewertungen mit Text beginnen bei 149,00€ netto (pro Bewertung). Solltest du mehrere Bewertungen gleichzeitig angehen wollen, verringert dies unseren Arbeitsaufwand. Diese eingesparte Zeit berücksichtigen wir natürlich auch in unserer Preispolik, sodass du mit Staffelpreisen und Mengenrabatten rechnen darfst.
Sollte es zu einem persönlichen Vorgehen gegen den Verfassenden oder gar zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, werden dir die Kosten hierfür entsprechend vorkalkuliert und ausgerechnet. Auf dieser Basis kannst du frei entscheiden, ob du das gerichtliche Verfahren eröffnen möchtest oder nicht oder ob du gegen den Verfassenden persönlich vorgehen möchtest.
Wer trägt die Kosten, wenn die Löschung erfolgreich ist?
Bei den Löschungsverfahren über den Plattformbetreiber (wie Google) bleibt der/die Unternehmer:in meist auf den Kosten sitzen, da diese nicht erstattungsfähig sind. In einigen Fällen kann im Vorfeld bei der Rechtschutzversicherung nachgefragt werden, ob die Kosten übernommen werden. Hier ist allerdings die Selbstbeteiligung zu berücksichtigen.
Im Falle eines persönlichen Vorgehens gegen den/die Verfasser:in können die Kosten für den Rechtsanwalt in den meisten Fällen im Erfolgsfalle zurückverlangt werden. Dies gilt auch im Falle des gerichtlichen Erfolgs.
Was passiert, wenn die Plattform die Löschung ablehnt?
In manchen Fällen kann es vorkommen, dass die Plattform die Löschung vollständig ablehnt. Sofern es sich um einzelne Bewertungen handelt, dessen Verfasser namentlich bekannt ist, kann sich auch ein gezieltes Verfahren gegen den Verfassenden lohnen. Außerdem können weitere Schritte wie ein Antrag auf Erlass einer einstweilligen Verfügung oder die Einreichung einer Klage eingeleitet werden.
Wie kann ich mich langfristig vor negativen Bewertungen schützen?
Eine einheitliche Antwort gibt es auf diese Frage leider nicht. Allerdings empfehlen wir immer eine proaktive Kundenkommunikation, um Probleme frühzeitig klären zu können. Dabei kannst du dich natürlich stets auf deine Rechte berufen. Es ist außerdem wichtig seine eigenen Bewertungen auf den unterschiedlichen Plattformen regelmäßig zu überprüfen und zu überwachen. Sollte eine negative Bewertung veröffentlicht werden, die rechtswidrig und unbegründet ist, dann sollte man schnell reagieren.
Kann ich den Verfasser der Bewertung rechtlich belangen?
Ja, wenn die Identität des/der Verfasser:in bekannt ist und die Bewertung rechtswidrig ist, können Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und sogar Schadenersatz geltend gemacht werden.
Was passiert, wenn der Bewerter auf die Löschung reagiert und eskaliert?
Leider zeigen uns unsere Erfahrungen, dass vereinzelte Verfasser:innen nicht besonders positiv auf eine anwaltliche Löschungsaufforderung reagieren. Du solltest in einem solchen Fall allerdings keine Angst vor dem Tätigwerden und vor der Geltendmachung deiner Rechte haben. Schließlich ist das Recht auf deiner Seite! Falls der/die Verfasser:in auf die Löschung mit weiteren negativen Bewertungen reagiert oder eine Kampagne startet, solltest du alle Geschehenisse und weitere rufschädigende Tätigkeiten mit Screenshots dokumentieren. Es ist sinnvoll möglichst früh den Rechtsanwalt einzubinden. Dieser kann schnell und effektiv dem „Shitstorm“ ein Ende bereiten und weitere rechtliche Schritte wegen Rufschädigung einleiten.
Kann der Inhaber eines Google-Profils eine Bewertung löschen?
Nein, der Profilinhaber kann Bewertungen nicht selbst löschen. Eine solche Möglichkeit würde das Internet verfälschen und zu unechten Ergebnissen führen. Es können jedoch ein Löschantrag bei Google gestellt werden, der/die Verfasser:in persönlich zur Löschung aufgefordert werden oder sogar gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
Kann man Bewertungen auf Google deaktivieren?
Nein, Google erlaubt es Profilinhabern nicht, Bewertungen generell zu deaktivieren. Eine solche Möglichkeit würde zur Verfälschung des Internets und des Rufes von Unternehmen beitragen. Die Meinungsfreiheit im Internet sollte unterstützt werden – natürlich nur solange es fair und rechtskonform bleibt!
Ist das Löschen von negativen Bewertungen legal?
Ja, das Löschen rechtswidriger Bewertungen ist legal. Es ist jedoch rechtswidrig, Bewertungen ohne Rechtsgrundlage zu entfernen oder durch falsche Bewertungen zu ersetzen.
Können Nutzer gelöschte Bewertungen sehen?
Nein, nach der Löschung ist die Bewertung weder für den/die Verfasser:in noch für andere Nutzer/innen sichtbar. Im Falle der Löschung wird die Bewertung dauerhaft gelöscht.
Warum löscht Google manche Bewertungen?
In einigen Fällen löscht Google auch selbstständig Bewertungen ohne ein entsprechendes Löschungsverfahren oder einen Antrag. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Bewertungen gegen die Plattform-Richtlinien verstoßen, insbesondere bei Hassreden, Spam, Beleidigungen, diskriminierenden oder rassistischen Inhalten.
Wird durch das Löschen des Profils auch die negative Bewertung von Google entfernt?
Nein, Bewertungen bleiben in der Regel sichtbar, selbst wenn das Profil des Verfassers oder der Verfasserin gelöscht wird, werden die Bewertungen anonymisiert angezeigt. Sollte das Unternehmen sein Google-Profil oder den Google-MyBusiness Eintrag dauerhaft löschen, werden auch die dazugehörigen Bewertungen gelöscht.
Wie kann man herausfinden, wer die Bewertung abgegeben hat?
Die Identität des Bewerters lässt sich nicht direkt und selbstständig ermitteln. Es können jedoch strafrechtliche oder gerichtliche Schritte eingeleitet werden, um die Identität des Verfassers oder der Verfasserin festzustellen. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn der Inhalt der Bewertung eine Verleumdung oder Beleidigung darstellt. Dies könnte nämlich strafrechtliche Konsequenzen haben.
Außerdem kann man auch die Plattformbetreiber dazu auffordern, den Verfasser offenzulegen, falls eine Rechtsverletzung vorliegt. Fairerweise muss man an dieser Stelle hinzufügen, dass die meisten Plattformbetreiber dies ablehnen werden und sich ganz pauschal auf den „Datenschutz“ berufen werden.