Für Betreiber eines Online-Shops stellt sich schnell die Frage, ob sie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) benötigen und warum rechtssichere AGB eigentlich für ihr Geschäftsmodell und ihren beruflichen Erfolg so wichtig sind. Darauf folgt schnell die Frage, ob kostenlose Muster von AGB aus dem Internet zur rechtlichen Absicherung ausreichen oder ob in die Erstellung von AGB durch eine Rechtsanwaltskanzlei investiert werden sollte.
Rechtssichere AGB sind neben großen Bereichen des Online-Rechts für die meisten Unternehmer und Selbstständige ein wesentlicher Bestandteil eines rechtssicheren Online-Auftritts. Was das Online-Recht ist und wen dies betrifft erfährst du hier.
Je nach Branche und je nach angebotener Leistung ergeben sich andere in jedem Fall zu berücksichtigende rechtliche Besonderheiten. Hier kommt es ganz darauf an, ob die AGB für Waren, Online-Kurse, Dienstleistungen, Coaching oder möglicherweise digitale Produkte gelten sollen. Auch der rechtlich korrekte Umgang mit der Widerrufsbelehrung gegenüber Verbrauchern ist nicht zu unterschätzen. Bei der Erstellung von AGB geht es nämlich nicht nur um die Absicherung des potentiellen Käufers, sondern viel mehr auch um die Sicherung der Rechte des Unternehmers selbst.
In diesem Blogbeitrag geben wir einen Einblick in die komplexe Welt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Herzstück eines jeden bedachten Unternehmertums.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Was ist das?
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen. Diese verwendet ein Unternehmen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verträge festzulegen, die es mit seinen Kunden abschließt. Darin werden die wichtigsten Aspekte der Vertragsbeziehung geregelt.
Es wird beispielsweise festgelegt, was genau Vertragsgegenstand ist, welche Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten sollen oder inwieweit das Unternehmen bei Schäden haftet. Außerdem werden dort Gewährleistungsrechte und Rücktrittsrechte erörtert und offengelegt, wie das Unternehmen mit Kundendaten verfährt (Datenschutz).
Die Verwendung von AGB führt zur Schaffung einer einheitlichen Vertragsgrundlage, die präventiv rechtliche Regelungen trifft, um bestenfalls Streitigkeiten zu vermeiden oder aber im Streitfall rechtlich wegweisend zu sein. AGB werden mittlerweile bei fast allen Online-Shops, Abonnements und Dienstleistungen verwendet – die vielzähligen Vorteile, die Unternehmen genießen, wenn sie sich dahingehend gut absichern, sind mittlerweile weitläufig bekannt.
Einmal rechtssichere AGB erstellt, die jeweils wirksam einbezogen werden, gelten diese für alle hiermit abgeschlossenen Verträge.
Damit die AGB an sich überhaupt wirksam sind und Vertragsbestandteil werden, gilt es einige Rechtsgrundsätze zu beachten. Die AGB müssen verständlich formuliert sein und den Anforderungen der §§ 305 ff. BGB gerecht werden.
Die AGB müssen auch wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, um Geltung zu finden. Hierfür muss der Vertragspartner auf die leicht auffindbaren und leicht verständlichen AGB hingewiesen werden. Je nach Branche und Einzelfall gelten hier sehr unterschiedliche und teilweise strenge Anforderungen und Umstände als ausreichend oder ungenügend, so dass die Geltung bereits an diesem Punkt scheitern kann.
Der Vertragspartner muss den AGB ausdrücklich oder zumindest stillschweigend zustimmen. Maßgeblich ist, dass der Vertragspartner die AGB tatsächlich zur Kenntnis nehmen konnte, entweder durch einen Aushang oder durch die Möglichkeit, diese im Internet abzurufen. Auch hier gibt es unzählige Einzelentscheidungen der Rechtsprechung zu der Art und Weise und dem Zeitpunkt der Bereitstellung der AGB.
Wirksam werden sodann nur AGB, die klar und verständlich formuliert sind, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB. Inhaltlich müssen die AGB mit den rechtlichen Bestimmungen übereinstimmen. AGB-Klauseln, die für den Vertragspartner inhaltlich überraschend und nicht zu erwarten sind, sind beispielsweise unwirksam, § 305c BGB.
In § 309 BGB gibt es einen langen Katalog an Klauseln, die immer unwirksam sind. Hierzu zählen beispielsweise unangemessen lange Kündigungsfristen oder der Haftungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Gemäß § 308 BGB gibt es daneben noch Klauseln, die einzelfallabhängig angemessen und somit wirksam sein können.
Gemäß § 307 BGB sind generell den Vertragspartner unangemessen benachteiligende Klauseln unwirksam. Das wäre grundsätzlich immer dann anzunehmen, wenn eine Klausel von gesetzlichen Grundgedanken abweicht oder wenn wesentliche Rechte und Pflichten des Vertragspartners so erheblich eingeschränkt werden, dass der Vertragszweck gefährdet sein könnte.
Generell gilt, dass Klauseln auch dann unwirksam sein können, wenn diese nicht transparent und nachvollziehbar ausgestaltet und formuliert sind. Die AGB können aber auch wieder durch individuelle Abreden eingeschränkt werden, denn die haben Vorrang gemäß § 305 b BGB.
Sollten AGB tatsächlich ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag grundsätzlich dennoch wirksam§ 306 Abs. 1 BGB. Der Vertragsinhalt richtet sich sodann nach den gesetzlichen Vorschriften, § 306 Abs. 2 BGB.
Zusammenfassend kann man festhalten, dass AGB dann wirksam sind und ihr Inhalt als Vertragsgrundlage dient, sofern sie wirksam in den Vertrag einbezogen worden sind, die Klauseln klar und verständlich formuliert sind und keine der gesetzlich geregelten Unwirksamkeitsgründe vorliegen. Nur eine sorgsame, umfassende und individuelle Prüfung kann garantieren, dass die AGB im Einzelfall rechtswirksam sind und sowohl Käufer als auch Unternehmer absichern.
Vorteile für Unternehmer bei der korrekten Verwendung rechtssicherer AGB
Wie bereits dargelegt, ist die korrekte und rechtssichere Erstellung von AGB extrem vom Einzelfall und der angebotenen Leistung abhängig. Ist diese Hürde jedoch einmal genommen, bringt die Verwendung von AGB für Unternehmer viele Vorteile mit sich.
AGB bieten Klarheit und Transparenz in Bezug auf alle abgeschlossenen Verträge. Auf diese Art und Weise werden aufgrund klarer und umfassender Bedingungen bereits präventiv Streitigkeiten verhindert.
Von großem Vorteil ist die Begrenzung der Haftung des Unternehmers auf Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit kann in den AGB wirksam ausgeschlossen werden. So schützt der Unternehmer sich vor übermäßigen oder haltlosen Schadenersatzforderungen umgehend in seinen AGB.
In den AGB kann der Unternehmer außerdem teilweise von den gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen abweichen und so für das Unternehmen günstigere Regelungen festsetzen.
Die Nutzung von AGB spart Unternehmen Zeit und somit Geld! Ihre vielfach genutzten Vertragsbedingungen wurden einmal bis ins kleinste Detail durchdacht und rechtssicher aufgesetzt. Auf diese kann nun dauerhaft zurückgegriffen werden, ohne jeweils erneut Bedingungen auszuhandeln und hier wohlmöglich rechtlich grobe Fehler zu begehen. Der Vertragsschluss kann so effizient, schnell und rechtssicher mit einer Vielzahl an Kunden erfolgen.
Sowohl durch diesen zeitlichen Aspekt als auch das durch das gewonnene Kundenvertrauen wegen der transparenten und gut einsehbaren AGB verschafft sich jedes Unternehmen dadurch einen echten Wettbewerbsvorteil gegenüber den Unternehmen, die ihre Vertragsbedingungen nicht offenlegen und wohlmöglich bei jedem Verkauf anders ausgestalten.
Hinzukommend sinkt die Wahrscheinlichkeit für ressourcenzehrende gerichtliche Streitigkeiten – denn in rechtlich einwandfrei geregelten AGB ist zumeist bereits die Lösung für viele rechtliche Konflikte ersichtlich.
Wenn ein Unternehmen seine Leistung sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer richtet, können seine AGB sowohl auf B2B-Verkäufe als auch auf B2C-Verkäufe ausgerichtet sein, so dass für beide Szenarien jeweils rechtssichere Vertragsbedingungen vorliegen.
Die individuelle Absicherung seines Unternehmens durch AGB bietet die Möglichkeit, Zeit zu sparen, da Geschäftsprozesse standardisiert werden. Die hierdurch gewonnene Zeit kann zur Verbesserung andere Geschäftsbereiche genutzt werden.
AGB – kostenloses Muster oder durch Rechtsanwalt erstellen?
Da die diversen Vorteile von AGB nicht zu übersehen sind, gibt es unzählige auf den ersten Blick kostenlose Möglichkeiten, seine AGB mittels Muster oder Generatoren zu erstellen.
Dies scheint zunächst eine günstige und schnelle Lösung zu sein.
Problematisch ist jedoch, dass in der Regel nur standardisierte Vorlagen angeboten werden können, die nicht die einzelfallabhängigen Risikofaktoren des jeweiligen Geschäftsmodelles erfassen können. Als rechtlicher Laie ist man weder in der Lage, diese selbst zu erkennen, noch dies in etwaigen Vorlagen richtig und vollständig zu ergänzen.
Bei der dynamischen Entwicklung der Gesetzeslage und Rechtsprechung besteht auch hier immer die Gefahr, dass Muster und Generatoren nicht auf dem neusten Stand sind.
Die Gefahren der Erstellung von Rechtstexten durch Generatoren beleuchten wir auch in unserem Blog-Beitrag zur Datenschutzerklärung nochmal eingehend – den Beitrag findest du hier.
Individuelle Klärung von offenen Fragen oder individuelle Anpassungen sind bei der Verwendung von kostenlosen Mustern schlichtweg nicht möglich.
Die große Gefahr bei der Verwendung von kostenlosen AGB-Vorlagen ist demnach, dass diese bestenfalls zwar wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, wohlmöglich aber unwirksame und/oder unvollständige Klauseln enthalten sind, die dem Unternehmen im Streitfalle keinen Schutz bieten. Der Verwender wiegt sich dann in falscher Sicherheit, wobei die „kostenlosen AGB-Vorlagen“ schlussendlich aufgrund vermeidbarer rechtlicher Streitigkeiten doch mit nicht kalkulierbar hohen Kosten verbunden sind.
Lässt man von Rechtsanwälten das eigene Geschäftsmodell individuell auf branchenspezifische Risiken und Chancen umfassend prüfen und wird darauf basierend beraten, können rechtliche Experten AGB verfassen, die individuell auf die Anforderungen des jeweiligen Unternehmens und der Branche angepasst sind.
Anwälte können jeweils die aktuelle Rechtslage berücksichtigen und individuelle Hinweise erteilen, wie die AGB auch wirksam Vertragsbestandteil werden. Denn selbst, wenn die AGB rechtlich korrekt sind und alle denkbaren Modalitäten, Chancen und Risiken rechtlich abschließend regeln, werden sie nicht zum Vertragsbestandteil, wenn sie nicht korrekt einbezogen werden.
Fachliche Expertinnen und Experten können die Unternehmen sodann rechtlich aufklären, was die einzelnen Klauseln in den AGB bewirken und klären rechtliche Fragen adressatengerecht auf. Dies sollte auch durchaus in Anspruch genommen werden, denn jeder Verwender sollte die von ihm regelmäßig gestellten Vertragsbedingungen bis in das kleinste Detail verstehen und nachvollziehen können – die über die angebotene Leistung abgeschlossenen Verträge sind schließlich das Herzstück eines jeden Unternehmens.
Sich hier frühzeitig um einen rechtlichen Experten oder eine rechtliche Expertin zu bemühen und dabei für die individuelle Erstellung und Prüfung einen bestimmten Betrag in sich und sein Unternehmen zu investieren, ist definitiv jedem anzuraten, der seinen Fokus auf ein rechtlich abgesichertes Wachstum seines Unternehmens und der Kundenzufriedenheit legt.